Was erwarten wir?
Als leistungsstarke und engagierte Persönlichkeit sollten Sie von Anfang an Personalverantwortung übernehmen und sich aktiv in die Entwicklungs- und die Veränderungsprozesse der Verwaltung einbringen wollen. Steuerrechtliche Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Anforderungen:
unabdingbar:
- die Befähigung zum Richteramt und eine summarische Gesamtpunktzahl von 13 Punkten, zusammengefasst aus dem Ersten juristischen Staatsexamen/Erste juristische Prüfung und Zweiten juristischen Staatsexamen.
besonders wichtig:
- Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
- ausgeprägte Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Sozialkompetenz
- Entschlusskraft
- Denk- und Urteilsvermögen
- Kompetenz zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
wichtig:
- Interesse am Steuerrecht
- Veränderungskompetenz
- Vorgesehen ist eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 5 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG). Daher liegt die Höchstaltersgrenze vor Vollendung des 47. Lebensjahres, vgl. § 3 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG). Eine weitere Einstellungsvoraussetzung ist u. a. die EU-Staatsangehörigkeit.
Bei Fragen zur Einstellung von Juristinnen und Juristen in Brandenburgs Steuerverwaltung kontaktieren Sie uns.